Friedhofsregelwerk

Satzungen, Statuten, Vorschriften, Bestimmungen und Regelungen zur Grabstätte!

Wir stehen Ihnen zur Seite

Beim Thema Sicherheit auf Friedhöfen denkt man zuerst an die Standsicherheit von Grabmalen und die Baumkontrolle. Von beidem können Gefahren für die Besucher von Friedhöfen ausgehen. Alle Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen diese Gefahren weitestgehend auszuschließen und/ oder zu minimieren.

Im Idealfall sollten Sie sich mit dem Inhalt bereits vor dem Erwerb der Grabstelle vertraut gemacht haben und gegebenenfalls bewusst Ihr Grab in einem bestimmten Teil des Friedhofes wählen.

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Grabstein begeben, empfehlen wir den Blick in das auf Ihrem Friedhof und für Ihre Grabstelle gültige Regelwerk. Gibt es Ausschlusskriterien und was ist zwingend vorgeschrieben?

Ist dabei für Sie etwas unklar, auslegungswürdig oder sind Sie auf Un- oder Widersinniges bzw. Willkür-Regelungen gestoßen, wenden Sie sich an Ihre Friedhofsverwaltung mit der Bitte um Abhilfe.

Laut diversen Gerichtsurteilen und juristischen Gutachten entsprechen viele von Friedhofsträgern selbst gemachte Vorschriften zu Grabsteinen nicht dem Grundgesetz – und das müssen Sie keineswegs hinnehmen.

Wenn abschließend und eindeutig alles geklärt ist, schauen Sie nach einem passenden Grabstein. Berücksichtigen Sie hier den Unterschied zwischen stehenden und liegenden Grabsteinen.

Weil stehende Grabsteine umstürzen können und somit eine potenzielle Gefahrenquelle sind, werden diese laufend einer Standsicherheitsprüfung unterzogen. Stehende Grabsteine brauchen ein Fundament bzw. eine Verankerung.

Liegende Grabsteine – sie liegen bereits ganz oder teilweise auf dem Grab oder in der Rasenfläche. Ein Fundament bzw. eine Verankerung ist nicht notwendig, also dürfte letztlich die Größe bzw. das Gewicht entscheiden, ob man einen Liegestein einfach selbst aufs Grab bringt oder ob spezielle Gerätschaften dafür nötig sind.

Rechtlicher Rahmen

Im Friedhofsrecht werden Rechte, Pflichten und Verbote über Friedhofssatzungen geregelt. Diese werden im Allgemeinen von der Friedhofsverwaltung verfasst, publiziert und überwacht. Friedhofssatzungen müssen sich am jeweils geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht ausrichten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden örtlich ausgestaltet und konkretisiert. Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche Tätigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabplätzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern. Zur Satzung hinzu tritt die Friedhofsgebührenordnung, die Gebühren für von der Friedhofsverwaltung bereitgestellte Leistungen festlegt.

Entwicklung

Durch den Wertewandel der vergangenen Jahrzehnte und damit verbundene Änderungen der Trauerkultur haben sich die Prioritäten der Angehörigen bei der Bestattung mit der Zeit verändert. Der Anteil der Feuerbestattungen hat erheblich zugenommen; der Anteil beträgt in Deutschland zwischen der Hälfte und zwei Dritteln der gesamten Bestattungen, mit dem höheren Wert in Großstädten. Auch werden Begräbnisse zunehmend preisbewusster gestaltet: kurze, preiswerte Zeremonien, pflegefreie Grabstätten und kürzere Pachtzeiten werden mehr und mehr nachgefragt. Diesem Wandel versuchen sich die Friedhofsbetreiber anzupassen, indem sie beispielsweise Urnenwände, Rasenreihengräber oder Grabkammern anbieten.

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